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Hinweise des Auswärtigen Amtes

Hinweise des auswärtigen Amtes für Reisen nach Rumänien:
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen ("Drumurile expres") und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unter: www.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53 einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest - Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien).
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen.
Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.
Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden.
Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich.
Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern, die sich unter Umständen als Polizeibeamte in Zivil ausgeben, wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.
Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der jüngsten Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen ("Reisen mit Heimtieren") des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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