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Hinweise
des auswärtigen Amtes für Reisen nach Rumänien:
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den
Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel,
aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit
Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien
befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und
Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen
Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet
werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen
am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise
vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder
nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle
einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen.
Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft
gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder
gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung
darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum
Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu
rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50
/h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen
100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen
90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen
("Drumurile expres") und Europastraßen ist auch tagsüber
mit Abblendlicht zu fahren.
Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im
Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über
3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht.
Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz
benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten.
Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig.
Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen
Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen
der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unter: www.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53
einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener
großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda
(Strecke Bukarest - Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang
nach Bulgarien).
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer
112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden,
so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen
Polizeistelle anzuzeigen.
Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem
Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes,
welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.
Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem
Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen
ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen
umzumelden.
Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein
ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt
nicht mehr erforderlich.
Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern, die sich unter Umständen
als Polizeibeamte in Zivil ausgeben, wird gewarnt. In jüngster
Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung
daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.
Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten
nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung
von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der jüngsten
Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von
Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets
aktuellen Informationen ("Reisen mit Heimtieren") des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
www.bmelv.de
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